Darlehensgeber

Der Darlehensgeber übergibt dem Darlehensnehmer eine bestimmte vereinbarte Summe. Aus dieser Übergabe ergibt sich für den Darlehensnehmer auch eine Abnahmeverpflichtung. Zudem geht er die Verbindlichkeit gegenüber dem Darlehensgeber ein, das Darlehen laut Vertragung abzuzahlen. Die Abzahlung beginnt nach festgesetzten Regeln nach dem Vertragsabschluss. Die Laufzeit wird meist in Vereinbarung mit dem Darlehensgeber festgelegt und läuft je nach Vertragsbedingungen in unterschiedlich langen Fristen. Bei Nichteinhaltung der Rückzahlungsfrist erfolgt meist vertraglich festgelegt eine Strafe in Form einer Entschädigungsleistung an den Darlehensgeber.

Darlehensgeber – die Absicherung von Darlehen

Wenn ein Darlehen vergeben wird, ist es für den Kreditgeber von Interesse, dieses auch abzusichern. Die Absicherung des Darlehensgebers wird häufig als dingliche Absicherung gewährleistet. Von dinglichen Sicherheiten kann man ausgehen, wenn die Absicherung des Darlehens mittels einer Abtretung von Besitzungen an Sachgütern geschieht. Dies sind Grundpfandrechte, die mit einer Grundschuld oder einer Hypothekenschuld im Grundbuch eingetragen werden. Bei Hypothekendarlehen gibt der Darlehensgeber Kredite zum Erwerb einer Immobilie. Hierfür fordert der Kreditgeber natürlich zu seiner Absicherung eine Eintragung in das jeweilige Grundbuch. Diese Sicherung des Darlehensgebers nennt man auch Grundpfandrechte, denn im Notfall kann die Grundschuld verwertet werden. Dies bedeutet, wenn sich Kreditgeber und Kreditnehmer nicht einigen sollten beim Ausfall von Rückzahlungen droht die Zwangsversteigerung des Objekts.

Es besteht für den Darlehensgeber jedoch auch die Möglichkeit, eine Lebensversicherung des Darlehensnehmers als Sicherheit zu akzeptieren. Hierdurch könnte die komplette Ablösung des Darlehens ebenfalls geregelt werden.

Darlehensgeber ist der Arbeitgeber beim Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeber sehen es gerne, wenn sie ihre Arbeitnehmer noch fester an das Unternehmen binden können. Aus diesem Grund waren und sind Arbeitgeberdarlehen bei beiden Seiten beliebt. Durch ein Arbeitgeberdarlehen unterstützt der Chef den Angestellten und verschafft ihm gleichermaßen einen geldwerten Vorteil. Wenn der Arbeitgeber auch gleichzeitig Kreditgeber ist kann er gewiss sein, dass er sein Geld wieder bekommt. Die Raten des Arbeitgeberdarlehens werden je nach Regelung meist direkt vom Gehalt abgezogen. Der  geldwerte Vorteil muss nicht versteuert werden, wenn der Arbeitgeber das Darlehen zum  auf dem Markt üblicherweise verlangten Zinssatz vergibt.

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